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KOMPETENZZENTRUM

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Gutachter für Estrich, Beton und Bodenbelag

Gutachten auf Grundlage eigener Messungen und Laborprüfungen. Prüflabor in Nürnberg, Ortstermine in ganz Deutschland.

Wann ein Gutachten hilft

Bei Rissen, Feuchteschäden, Hohlstellen, abweichender Festigkeit oder Streit über die Belegreife entscheidet die Ursache über das weitere Vorgehen: wer nachbessert, wie saniert wird und was es kostet. Ein Gutachten klärt die Ursache, soweit sie technisch feststellbar ist. Jede Bewertung legt offen, auf welchen Befunden, Messwerten und Regelwerken sie beruht, damit Dritte, auch ein Gericht, sie nachprüfen können.

Typische Fragestellungen

  • Risse im Estrich: Schwindriss, Konstruktionsriss oder Ausführungsfehler, und was der Riss für den Belag bedeutet
  • Belegreife: CM-Messung nach DIN 18560-1 mit Protokoll; zur Kontrolle und Ursachenklärung Darrprüfung nach DIN EN ISO 12570 und Feuchteprofil über die Dicke. Darrwerte sind nicht unmittelbar mit den CM-Grenzwerten vergleichbar.
  • Estrich nach Wasserschaden: Feuchte in Estrich und Dämmschicht, trocknen oder erneuern
  • Festigkeit und Dicke des Estrichs: Bestätigungsprüfung nach DIN 18560; bei Estrich auf Dämmschicht Biegezugfestigkeit an ausgesägten Platten (DIN 18560-2), bei Verbundestrich über 40 mm Druckfestigkeit an Bohrkernen (DIN 18560-3). Bewertet wird gegen die Klasse nach DIN EN 13813, nicht gegen Betonfestigkeitsklassen.
  • Schüsselung und Hohlstellen
  • Schäden am Bodenbelag: Fliesen, Naturstein, Parkett, Vinyl und Designbelag, etwa Risse, Hohlstellen, Ablösungen, Schüsselung oder Fugenschäden; untersucht wird der Belag zusammen mit seinem Untergrund, denn die Ursache liegt oft in Restfeuchte, Rissen, Bewegungen oder zu geringer Oberflächenfestigkeit des Estrichs
  • Sicht- und Designestrich: Risse, Narben, Farbunterschiede
  • Betonfestigkeit im Bestand: Bohrkerne nach DIN EN 12504-1, Bewertung nach DIN EN 13791 in Verbindung mit DIN EN 13791/A20
  • Gesteinskörnung: Siebanalyse nach DIN EN 933-1; am erhärteten Estrich in Anlehnung an DIN 52170, mit verfahrensbedingten Grenzen bei kalksteinhaltiger Körnung und bei Feinstanteilen
  • Chloridgehalt von Festbeton, etwa bei Bewehrungskorrosion oder Tausalzbelastung in Tiefgaragen und Parkhäusern: Bohrmehl in Tiefenstufen, Entnahme vor Ort oder Einsendung, Bestimmung nach DIN EN 14629

Leistungen

  1. Privatgutachten: im Auftrag von Bauherren, Estrichlegern, Bodenlegern, Planern oder Anwälten, zur Klärung von Mängeln, Schäden oder strittigen technischen Fragen. Ein Privatgutachten kann im Prozess als qualifizierter Parteivortrag eingebracht werden.
  2. Begleitung im Rechtsstreit: Teilnahme an gerichtlichen Ortsterminen als Parteisachverständiger, Stellungnahme zu Gerichtsgutachten und Ergänzungsfragen, technische Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahrens.
  3. Versicherungsgutachten: technische Bewertung von Schadensfällen, etwa nach Leitungswasserschaden, im Auftrag von Versicherungen oder Versicherungsnehmern, mit Ursachenanalyse und Beschreibung des Schadensumfangs.
  4. Gerichtsgutachten: Gerichte können nach § 404 ZPO auch nicht öffentlich bestellte Sachverständige ernennen, auch im selbständigen Beweisverfahren. Parteien können einen Sachverständigen vorschlagen.
  5. Schiedsgutachten: von beiden Parteien gemeinsam beauftragt; das Ergebnis ist für sie grundsätzlich verbindlich (§§ 317 bis 319 BGB).
  6. Technische Stellungnahmen: Kurzgutachten zu einzelnen Fragen, etwa zur Eignung eines Baustoffs oder einer Ausführungsvariante.
  7. Beweissicherung: private Dokumentation des Ist-Zustands, bevor er verändert wird, etwa vor Rückbaumaßnahmen. Gerichtsfest mit Hemmung der Verjährung ist nur das selbständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO, auf Antrag beim Gericht.
  8. Schadensanalysen und Ursachenermittlung: Untersuchung von Schadensbildern an Estrich, Beton und Bodenbelag vor Ort und im Labor, um herauszufinden, wie der Schaden entstanden ist, und ihn fachtechnisch zuzuordnen.
  9. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten: Versuchsreihen im Labor zu Fragen an Estrich, Beton und Bodenbelag, im Auftrag oder als eigene Untersuchung. Ergebnisse eigener Untersuchungen fließen in die EBB-Merkblätter ein.
  10. Versuche im Realmaßstab: Schadensfälle und Bauweisen werden bei Bedarf im Maßstab 1:1 und unter realen Bedingungen nachgestellt und geprüft. So lässt sich eine Schadensursache nachweisen oder eine Ausführungsvariante vor dem Einbau erproben.
  11. Baubegleitende Qualitätssicherung: Prüfungen während der Ausführung, etwa Feuchte, Festigkeit und Dicke des Estrichs oder Frischbeton, mit Dokumentation für Bauherren, Planer und Bauleitung.
  12. Prüfungen für Hersteller: Prüfungen an Estrichmörteln und Baustoffen für die Leistungserklärung und die werkseigene Produktionskontrolle.
  13. Schulungen und Fachseminare: zu Estrich, Beton, Feuchte und Prüfverfahren, für Estrichleger, Bodenleger, Planer und Bauleiter.

Ablauf

  1. Anfrage und Erstgespräch: Fragestellung, Anlass und Prüfumfang werden telefonisch oder per E-Mail geklärt.
  2. Ortstermin: Begutachtung vor Ort, Dokumentation des Ist-Zustands und, falls erforderlich, Entnahme von Proben.
  3. Laborprüfung: Prüfung der Proben im eigenen Labor in Nürnberg beziehungsweise Messungen vor Ort.
  4. Gutachten: Bewertung der Befunde und schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Begründung.
  5. Übergabe: Erläuterung der Ergebnisse und, auf Wunsch, Beratung zum weiteren Vorgehen.

Einsatzgebiet

Sitz und Prüflabor sind in Nürnberg. Ortstermine finden in ganz Deutschland statt, in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Fahrzeit und Fahrtkosten werden nach Entfernung berechnet und im Angebot vorab ausgewiesen. Proben können auch angeliefert oder per Paketdienst geschickt werden, ebenso Bohrkerne, Probekörper und Bohrmehl für Chloridbestimmungen; Hinweise zur Verpackung und eine Vorlage für das Probenahmeprotokoll erhalten Sie vorab. Der Prüfbericht gilt dann für die eingegangene Probe.

Prüfungen und Probenahme vor Ort

Wir kommen bundesweit auf die Baustelle, prüfen vor Ort und entnehmen die Proben selbst. So ist die Probenahme dokumentiert und der Prüfbericht deckt die ganze Kette von der Entnahme bis zum Messwert ab.

  • Feuchte: CM-Messung nach DIN 18560-1; KRL-Messung (relative Luftfeuchte im Bohrloch) als Ergänzung, maßgeblich für die Belegreife nach DIN 18560-1 bleibt die CM-Messung
  • Haftzugfestigkeit: Abreißversuch an Estrich, Beschichtung und Belag nach DIN EN 13892-8 beziehungsweise DIN EN 1542
  • Oberflächenfestigkeit: Gitterritz- und Hammerschlagprüfung vor dem Belegen
  • Ebenheit und Dicke: Ebenheit nach DIN 18202, Estrichdicke an Bohrkernen oder Stemmöffnungen
  • Beton im Bestand: Bohrkernentnahme nach DIN EN 12504-1, Ortung der Bewehrung und Messung der Betondeckung, Rückprallhammer nach DIN EN 12504-2, Karbonatisierungstiefe nach DIN EN 14630, Bohrmehl für die Chloridbestimmung
  • Frischbeton: Konsistenz, Luftgehalt und Frischbetonrohdichte nach DIN EN 12350, Herstellung von Probekörpern nach DIN EN 12390-2, etwa für die Annahmeprüfung oder zur Beweissicherung

Rückprallwerte allein ergeben keine Festigkeitsklasse; für eine Bewertung der Festigkeit im Bauwerk werden sie nach DIN EN 13791 an Bohrkernen kalibriert.

Proben einsenden

Viele Prüfungen sind auch ohne Ortstermin möglich. Proben können angeliefert oder per Paketdienst geschickt werden:

  • Bohrkerne aus Beton und Estrich: Druckfestigkeit und Rohdichte; Feuchtegehalt durch Darrprüfung nach DIN EN ISO 12570, auf Wunsch in Tiefenstufen als Feuchteprofil
  • Würfel und Zylinder: Druckfestigkeit nach DIN EN 12390-3, Rohdichte nach DIN EN 12390-7
  • Estrich- und Mörtelprismen 40 × 40 × 160 mm: Biegezugfestigkeit und Druckfestigkeit nach DIN EN 13892-2
  • Ausgesägte Estrichplatten: Biegezugfestigkeit für die Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2
  • Bohrmehl: Chloridgehalt nach DIN EN 14629, je Tiefenstufe
  • Gesteinskörnung: Siebanalyse nach DIN EN 933-1; an erhärtetem Estrich in Anlehnung an DIN 52170
  • Belagsproben und Bodenaufbauten: Untersuchung im Labor, auch zusammen mit dem Untergrund

Für die Darrprüfung gilt: nur trocken entnommene Proben, sofort luftdicht verpackt. Nass gebohrte Kerne sind für die Feuchtebestimmung nicht geeignet, weil das Kühlwasser den Messwert verfälscht. Hinweise zu Probenahme, Verpackung und Kennzeichnung sowie eine Vorlage für das Probenahmeprotokoll erhalten Sie vorab. Der Prüfbericht gilt für die eingegangene Probe.

Häufige Fragen

Die Kosten setzen sich aus Ortstermin, Fahrzeit und Fahrtkosten, Laborprüfungen und Ausarbeitung zusammen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit allen Positionen.

Nachvollziehbarkeit

Messwerte nennen Prüfverfahren und Norm. Bewertungen nennen das zugrunde liegende Regelwerk oder sind als sachverständige Einschätzung gekennzeichnet.

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